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Vor Kurzem schickte mir mein Mann einen Link mit Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes. Es ging um Polen. Bis jetzt hatte ich solche Hinweise noch nie gelesen, geschweige denn danach gesucht. Wie groß war meine Überraschung, als ich unter dem Link viele unangenehme Warnungen bezüglich meines Heimatlandes fand. Würde ich diese Hinweise lesen, ohne Polen zu kennen, würde ich mit Sicherheit ganz ernsthaft überlegen, ob es wirklich eine gute Idee ist, nach Polen zu reisen. Grauenvoll. Aber vielleicht bin ich in dieser Hinsicht zu empfindlich.
Nach der Lektüre des Artikels „Polen: Reise- und Sicherheitshinweise. Stand: 27.09.2026 (Unverändert gültig seit: 21.08.2026)“ habe ich ein paar Textzeilen herausgepickt und werde diese hier kommentieren.
Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze
Diese gibt es seit Juli 2025. Ja, stimmt. Die Kontrollen habe ich schon gesehen und bin mit dem Auto vorbeigefahren, ohne angehalten worden zu sein. Das habe ich mir jedoch schlimmer vorgestellt.
Es mag sein, dass man mit Wartezeiten rechnen muss, wenn man am Anfang der Sommerferien oder kurz vor Weihnachten nach Polen fährt. Daher plane ich meine Reisen immer außerhalb der Hauptstoßzeiten und nicht unmittelbar vor Ferien, Feiertagen oder wichtigen Feierlichkeiten in Polen. Ein gutes Timing ist das A und O. Wenn man das berücksichtigt, kann eigentlich nichts schiefgehen.
Kriminalität
„In größeren Städten, den touristischen Zentren und an Ausflugszielen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen“, lese ich. Ich würde sagen, das könnte man auch über Deutschland schreiben, oder?
Das Auswärtige Amt warnt außerdem vor Betrugsversuchen, dem Einsatz von K.-o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug. Auch hier könnte man meinen: Das ist in Deutschland doch genauso.
Aber der Klassiker bleibt wie immer dieser Satz: „Parken Sie Fahrzeuge immer auf bewachten Parkplätzen und halten Sie sie während der Fahrt versperrt.“
An dieser Stelle des Textes habe ich mich beim Lesen gefragt, ob der Autor oder die Autorin überhaupt jemals in Polen gewesen ist. Ich dachte, diese Zeiten gehören längst der Vergangenheit an. Gerne würde ich wissen, was hier als Grundlage für solche Warnungen genommen wird. Polizeiberichte? Statistiken? Oder andere Zahlen?
Alkohol und Rauschmittel
In Polen – anders als in Deutschland – ist der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit verboten. Auch die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind verboten. Das freut mich, und hoffentlich wird es auch so bleiben.
Und wenn wir schon von Alkohol sprechen, sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass Auto- und Fahrradfahrer sich an die 0,2-Promille-Grenze halten müssen. In der Probezeit gilt für Fahranfänger dagegen ein absolutes Alkoholverbot.
Abblendlicht
Eine Besonderheit im polnischen Straßenverkehr ist die Pflicht, ganzjährig, auch tagsüber und bei schönstem Sonnenschein, mit Abblendlicht zu fahren.
Am Anfang ist das ungewöhnlich und es kann schon mal vorkommen, dass man hinter der Grenze von entgegenkommenden Autos mit einer Lichthupe daran erinnert wird, das Abblendlicht einzuschalten. Aber einmal eingeschaltet während des Aufenthalts in Polen am besten anlassen.
Nutzung von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten bei Fußgängern
Achtung: Fußgänger mit Handys!
Wenn du in Polen auf dem Zebrastreifen die Straße überquerst und dabei deine Nachrichten auf dem Handy checkst, kann dich das 300 Zloty (ca. 70 Euro) kosten.
Das polnische Straßenverkehrsgesetz verbietet nämlich seit Juni 2021 Fußgängern die Nutzung von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten, wenn sie durch deren Gebrauch die Situation auf der Straße, auf den Gleisen oder am Fußgängerübergang aufgrund ihrer Unachtsamkeit gefährden.
Fotografierverbot bestimmter Einrichtungen und Objekte
Und das ist auch neu!
Da mein Mann meine Vorliebe fürs Fotografieren kennt und weiß, dass ich ständig nach Schnappschüssen für meinen Blog Ausschau halte, hat er rechtzeitig dafür gesorgt, dass ich dieses Verbot auch kenne.
Seit April 2025 gilt nämlich in Polen ein Fotografierverbot für bestimmte militärische Anlagen, strategisch wichtige Einrichtungen, Lager strategischer Reserven, Brücken, Viadukte, Tunnel und bestimmte Seehäfen.
Das Fotografierverbot umfasst unter anderem auch Einrichtungen der Kommunikationsinfrastruktur sowie Einrichtungen der Polnischen Nationalbank.
Objekte, die nicht fotografiert werden dürfen, sind mit einem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet. Bei Verstößen können die Ausrüstung beschlagnahmt und Geld- oder Haftstrafen verhängt werden.
Im Klartext:
Die Liste der Warnungen und Hinweise ist lang. Sie kann auf den Seiten des Auswärtigen Amtes in voller Länge nachgelesen werden:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/polensicherheit-199124
Ich habe in diesem Text mein Heimatland nicht wiedererkannt. Klar, solche Reiseinformationen sind sinnvoll. Aber sie sollten nicht von einem Besuch des Landes abschrecken.
Der gesunde Menschenverstand hilft meistens dabei, Fettnäpfchen zu vermeiden und sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen.
Mich haben diese Informationen allerdings unangenehm überrascht.